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   BGH, 26.01.1977 - 2 StR 688/76   

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https://dejure.org/1977,6320
BGH, 26.01.1977 - 2 StR 688/76 (https://dejure.org/1977,6320)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1977 - 2 StR 688/76 (https://dejure.org/1977,6320)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1977 - 2 StR 688/76 (https://dejure.org/1977,6320)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.10.1974 - 2 StR 485/73

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels in

    Auszug aus BGH, 26.01.1977 - 2 StR 688/76
    Unwesentlich für die Annahme eines Gesamtvorsatzes ist, ob beim Beginn der Tat abzusehen war, wie lange die Möglichkeit gleichartiger Zugriffe bestehen werde (BGHSt 26, 4, 7).
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 26.01.1977 - 2 StR 688/76
    Ein Gesamtvorsatz liegt vor, wenn das Wissen und Wollen des Täters den späteren Verlauf der mehreren Akte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber mindestens insoweit vorweg begreift, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Art der Begehung der Tat in Betracht kommen (ständige Rspr. z.B. BGHSt 1, 313, 315).
  • BGH, 02.04.1968 - 1 StR 99/68

    Verurteilung wegen schwerer Amtsunterschlagung - Abtrennung von Taten aus der

    Auszug aus BGH, 26.01.1977 - 2 StR 688/76
    Dasselbe gilt für den Umstand, daß der Angeklagte besonders günstige Gelegenheiten abzuwarten pflegte (BGH, Urteil vom 2. April 1968 - 1 StR 99/68 -).
  • BGH, 19.05.1993 - 2 StR 645/92

    Verurteilung eines Kassenarztes wegen Betruges - Annahme eines

    v. 26. Januar 1977 - 2 StR 688/76 Beschl. v. 7. August 1981 - 2 StR 341/81.
  • BGH, 07.04.1993 - 2 StR 517/92

    Gesamtvorsatz - Eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem - Tatentschluß -

    v. 26. Januar 1977 - 2 StR 688/76.
  • BGH, 07.08.1981 - 2 StR 341/81

    Annahme eines Gesamtvorsatzes - Feststellung einer fortgesetzten Handlung

    Damit ist der Gesamtvorsatz festgestellt (BGH, Urteile vom 19. Oktober 1976 - 1 StR 582/76 - und vom 26. Januar 1977 - 2 StR 688/76).

    Das steht aber der Annahme des Gesamtvorsatzes ebensowenig entgegen (BGH, Urteil vom 26. Januar 1977 - 2 StR 688/76) wie die Tatsache, daß für den Angeklagten bei Tatbeginn der genaue Endzeitpunkt seines strafbaren Tuns noch nicht feststand (BGHSt 26, 4, 7, 8; 23, 33).

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